Die Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine vereinfachte Tabelle finden Sie hier.

Privatversicherung

Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Bedingungen. Wir stellen Ihnen monatlich eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen und sich erstatten lassen können.

Beihilfe

Die Beihilfestelle erstattet bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung nach Antrag des Psychotherapeuten einen Teil der Kosten, der Rest wird nach Antrag von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen.

Selbstzahler

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu bezahlen. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig.

Gesetzlich Versicherte

Da wir über keine Kassenzulassung verfügen, können wir grundsätzlich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

In begründeten Einzelfällen (wenn Sie in zeitlicher oder örtlicher Nähe keinen Therapeut mit Kassenzulassung finden, der Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann) kann die Therapie auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.

Es hat sich gezeigt, dass die gesetzlichen Krankenkassen auf sehr unterschiedliche Weise einer Kostenzusage zustimmen oder diese ablehnen; Betriebskrankenkassen unterstützen hier ihre Versicherten generell recht gut. Ablehnung erfährt man meist bei gesetzlichen Krankenkassen wie der Techniker oder die AOK.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse oder an uns.

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